Schriftliche Überprüfungen
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Hinweise
In der jeweils ersten Fachstunde nach den Ferien darf keine Klassen- oder Kursarbeit oder schriftliche Überprüfung gefordert werden.
Mehr als insgesamt drei Klassen- oder Kursarbeiten oder schriftliche Überprüfungen in einer Kalenderwoche dürfen nicht gefordert werden. Bei Nachterminen können in Ausnahmefällen insgesamt vier Klassen- oder Kursarbeiten oder schriftliche Überprüfungen in einer Kalenderwoche gefordert werden.